Der Musik­för­der­ver­ein unter­stützt finan­zi­ell v. a. orts­an­säs­si­ge, jun­ge Musik­schü­ler/-innen unter fol­gen­den Gesichtspunkten:

Vor­aus­set­zun­gen für eine Förderung

  • Der Musik­schü­ler / die Musik­schü­le­rin muss recht­mä­ßi­ges Mit­glied im Musik­för­der­ver­ein sein.
  • Die För­de­rung erhält, wer das 18. Lebens­jahr noch nicht voll­endet hat
  • Die För­de­rung wird nur aus­be­zahlt, wenn der För­der­an­trag frist­ge­mäß bis zum 30. Juni jeden Jah­res schrift­lich beim MFV ein­ge­gan­gen ist.
  • Der MFV Kirch­wei­dach för­dert ins­be­son­de­re orts­an­säs­si­ge Musik­schü­ler/-innen mit 50,- EUR pro Schuljahr.
  • Die finan­zi­el­le För­de­rung ist unab­hän­gig von der gewähl­ten Musik­schu­le bzw Musiklehrer.
  • Die Vor­stand­schaft behält sich vor, auch nicht orts­an­säs­si­ge Musik­schü­ler/-innen, die bei den Lehr­kräf­ten des Musik­för­der­ver­eins Unter­richt neh­men, zu för­dern. Dies wird nach Ein­zel­fall und vor­han­de­nen För­der­gel­dern entschieden.
  • Aus­ge­nom­men sind Kur­se wie z. B. musi­ka­li­schen Früh­erzie­hung, Kinderchor

Eine Mit­glied­schaft im Musik­för­der­ver­ein Kirch­wei­dach ist für die Teil­nah­me am Musik­un­ter­richt aus fol­gen­den Grün­den notwendig:

  • För­de­rung erhal­ten nur Mit­glie­der des MFVs
  • Betei­lung an den lau­fen­den Kos­ten sowie Repa­ra­tu­ren und Instand­hal­tung des Kooperatorhauses.
  • Unfall­ver­si­che­rung