Der Musik­fördervere­in unter­stützt finanziell v. a. ort­san­säs­sige, junge Musikschüler/-innen unter fol­gen­den Gesichtspunkten:

Voraussetzungen für eine Förderung

  • Der Musikschüler / die Musikschü­lerin muss recht­mäßiges Mit­glied im Musik­fördervere­in sein.
  • Die Förderung erhält, wer das 18. Leben­s­jahr noch nicht vol­len­det hat
  • Die Förderung wird nur aus­bezahlt, wenn der Förder­antrag frist­gemäß bis zum 30. Juni jeden Jahres schriftlich beim MFV einge­gan­gen ist.
  • Der MFV Kirch­wei­dach fördert ins­beson­dere ort­san­säs­sige Musikschüler/-innen mit 50,- EUR pro Schuljahr.
  • Die finanzielle Förderung ist unab­hängig von der gewählten Musikschule bzw Musiklehrer.
  • Die Vor­stand­schaft behält sich vor, auch nicht ort­san­säs­sige Musikschüler/-innen, die bei den Lehrkräften des Musik­fördervere­ins Unter­richt nehmen, zu fördern. Dies wird nach Einzelfall und vorhan­de­nen Fördergeldern entschieden.
  • Ausgenom­men sind Kurse wie z. B. musikalis­chen Früherziehung, Kinderchor

Eine Mit­glied­schaft im Musik­fördervere­in Kirch­wei­dach ist für die Teil­nahme am Musikun­ter­richt aus fol­gen­den Grün­den notwendig:

  • Förderung erhal­ten nur Mit­glieder des MFVs
  • Beteilung an den laufend­en Kosten sowie Repara­turen und Instand­hal­tung des Kooperatorhauses.
  • Unfal­lver­sicherung