Der Musikförderverein unterstützt finanziell v. a. ortsansässige, junge Musikschüler/-innen unter folgenden Gesichtspunkten:
Voraussetzungen für eine Förderung
- Der Musikschüler / die Musikschülerin muss rechtmäßiges Mitglied im Musikförderverein sein.
- Die Förderung erhält, wer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat
- Die Förderung wird nur ausbezahlt, wenn der Förderantrag fristgemäß bis zum 30. Juni jeden Jahres schriftlich beim MFV eingegangen ist.
- Der MFV Kirchweidach fördert insbesondere ortsansässige Musikschüler/-innen mit 50,- EUR pro Schuljahr.
- Die finanzielle Förderung ist unabhängig von der gewählten Musikschule bzw Musiklehrer.
- Die Vorstandschaft behält sich vor, auch nicht ortsansässige Musikschüler/-innen, die bei den Lehrkräften des Musikfördervereins Unterricht nehmen, zu fördern. Dies wird nach Einzelfall und vorhandenen Fördergeldern entschieden.
- Ausgenommen sind Kurse wie z. B. musikalischen Früherziehung, Kinderchor
Eine Mitgliedschaft im Musikförderverein Kirchweidach ist für die Teilnahme am Musikunterricht aus folgenden Gründen notwendig:
- Förderung erhalten nur Mitglieder des MFVs
- Beteilung an den laufenden Kosten sowie Reparaturen und Instandhaltung des Kooperatorhauses.
- Unfallversicherung