Der Musikförderverein unterstützt finanziell v. a. ortsansässige, junge Musikschüler/-innen unter folgenden Gesichtspunkten:
Voraussetzungen für eine Förderung
- Der Musikschüler / die Musikschülerin muss rechtmäßiges Mitglied im Musikförderverein sein.
- Die Förderung erhält, wer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat
- Die Förderung wird nur ausbezahlt, wenn der Förderantrag fristgemäß bis zum 30. Juni jeden Jahres schriftlich beim MFV eingegangen ist.
- Der MFV Kirchweidach fördert insbesondere ortsansässige Musikschüler/-innen mit 50,- EUR pro Schuljahr.
- Die finanzielle Förderung ist unabhängig von der gewählten Musikschule bzw Musiklehrer.
- Die Vorstandschaft behält sich vor, auch nicht ortsansässige Musikschüler/-innen, die bei den Lehrkräften des Musikfördervereins Unterricht nehmen, zu fördern. Dies wird nach Einzelfall und vorhandenen Fördergeldern entschieden.
- Ausgenommen sind Kurse wie z. B. musikalischen Früherziehung, Kinderchor
Eine Mitgliedschaft im Musikförderverein Kirchweidach ist für die Teilnahme am Musikunterricht aus folgenden Gründen notwendig:
- Förderung erhalten nur Mitglieder des MFVs
- Beteilung an den laufenden Kosten sowie Reparaturen und Instandhaltung des Kooperatorhauses.
- Unfallversicherung
Beitrittserklärung
Hier können Sie die Beitrittserklärung zum Musikförderverein Kirchweidach herunterladen.
Bitte denken Sie daran uns bei Änderung Ihrer persönlichen Daten — insbesondere der Bankverbindung — zu informieren, da wir Ihnen sonst entstandenen Gebühren, z. B. wegen Rücküberweisung oder Ähnlichem in Rechnung stellen.
finanzielle Förderung
Hier können Sie den Antrag auf finanzielle Förderung des Musikunterrichts herunterladen.
Der Antrag auf Förderung kann jedes Schuljahr bis zum 30. Juni gestellt werden.
Mit Unterschrift des per Mail oder persönlich an den Vorstand senden.